Zum 24.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
§ 2
Der Aufsichtsbezirk des Gewerbeaufsichtsamtes in Bremen umfaßt das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen mit Ausnahme des stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven,
Der Aufsichtsbezirk des Gewerbeaufsichtsamtes in Bremerhaven umfaßt das Stadtgebiet Bremerhaven einschließlich des stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven.
Einzelansicht Seitenanfang§ 3
Die Verordnung über die Erweiterung des Zuständigkeitsbereiches des Gewerbeaufsichtsamtes in Bremen vom 22, März 1938 (Brem. Ges.-Bl. S. 55) wird aufgehoben.
Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats vom 21. und bekanntgemacht am 28. Oktober 1952.
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