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Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

Veröffentlichungsdatum:01.12.2010 Inkrafttreten01.01.2011
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2013Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:§§ 1 und 2 neu gefasst durch Gesetz vom 19.11.2013 (Brem.GBl. S. 559)
Fundstelle Brem.GBl. 2010, S. 574
Gliederungsnummer:60-m-2

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juris-Abkürzung: GrEStFestG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 60-m-2
juris-Abkürzung:GrEStFestG BR
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:60-m-2
Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
Vom 16. November 2010
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2013
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: §§ 1 und 2 neu gefasst durch Gesetz vom 19.11.2013 (Brem.GBl. S. 559)

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

§ 1
Steuersatz für die Grunderwerbsteuer

Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Bremen belegene Grundstücke beziehen, beträgt 4,5 vom Hundert.

§ 2
Übergangsregelung

Der Steuersatz nach § 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2011 verwirklicht werden.

§ 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Bremen, den 16. November 2010

Der Senat


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