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Bremisches Hilfeleistungsgesetz (BremHilfeG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 2009

Amtliche Abkürzung:BremHilfeG
Ausfertigungsdatum:19.03.2009
Gültig ab:08.01.2009
Gültig bis:30.06.2016  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2009, 105
Gliederungs-Nr:2132-a-1
Bremisches Hilfeleistungsgesetz
(BremHilfeG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 2009

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 25 und 34 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

2.

§ 63 geändert durch Gesetz vom 08.05.2012 (Brem.GBl. S. 159)

3.

§ 7 geändert und § 71 neu gefasst durch Gesetz vom 03.09.2013 (Brem.GBl. S. 512)

4.

§ 37a neu eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.10.2015 (Brem.GBl. S. 464)

5.

§§ 25 und 34 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

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