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Verordnung über die Zuständigkeiten nach den §§ 7 a bis 9 der Handwerksordnung

Veröffentlichungsdatum:31.03.2005 Inkrafttreten13.12.2011 Zuletzt geändert durch:geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)
Fundstelle Brem.GBl. 2005, S. 96
Gliederungsnummer:712-a-5
Zitiervorschlag: "Verordnung über die Zuständigkeiten nach den §§ 7 a bis 9 der Handwerksordnung vom 22. März 2005 (Brem.GBl. 2005, S. 96), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05. Juli 2011 und 13. Dezember 2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)"

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juris-Abkürzung: HwO§§7auaZustV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 712-a-5
juris-Abkürzung:HwO§§7auaZustV BR
Ausfertigungsdatum:22.03.2005
Gültig ab:01.04.2005
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2005, 96
Gliederungs-Nr:712-a-5
Verordnung über die Zuständigkeiten nach
den §§ 7 a bis 9 der Handwerksordnung
Vom 22. März 2005*
Zum 17.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

Fußnoten

*
Verkündet als Artikel 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach der Handwerksordnung vom 22. März 2005

§ 1

Die Handwerkskammer Bremen ist zuständig

1.

für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung für ein anderes Gewerbe nach § 7 a der Handwerksordnung,

2.

für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke nach § 7 b der Handwerksordnung,

3.

für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle nach § 8 der Handwerksordnung,

4.

für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle nach § 9 Abs. 1 der Handwerksordnung sowie

5.

für die Erteilung einer Bescheinigung nach § 9 Abs. 2 der Handwerksordnung.


§ 2

Für die nach § 1 übertragenen Zuständigkeiten umfasst die Staatsaufsicht nach § 115 Abs. 1 der Handwerksordnung des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen über die Handwerkskammer Bremen auch die Fachaufsicht.


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