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Erlaß über die Siegelführung durch den Landesverband der Innungskrankenkassen im Lande Bremen

Veröffentlichungsdatum:29.04.1958 Inkrafttreten30.04.1958
Fundstelle Brem.GBl. 1958, S. 42
Gliederungsnummer:113-b-5
Zitiervorschlag: "Erlaß über die Siegelführung durch den Landesverband der Innungskrankenkassen im Lande Bremen vom 1. April 1958 (Brem.GBl. 1958, S. 42)"

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juris-Abkürzung: IKKLVSiegelErl BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 113-b-5
juris-Abkürzung:IKKLVSiegelErl BR
Ausfertigungsdatum:01.04.1958
Gültig ab:30.04.1958
Dokumenttyp: Erlass
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1958, 42
Gliederungs-Nr:113-b-5
Erlaß über die Siegelführung durch den
Landesverband der Innungskrankenkassen im Lande Bremen
Vom 1. April 1958
Zum 24.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Gemäß § 4 Abs. 2 Ziff. 1 des Erlasses über Dienstsiegel für die bremischen Dienststellen und Behörden vom 16. April 1948 (Brem. Ges.-Bl. S. 77) wird dem

Landesverband der Innungskrankenkassen im Lande Bremen,

Bremen, Am Dobben 107,

das Recht zur Führung des kleinen bremischen Siegels mit dem mittleren bremischen Wappen verliehen.

Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats vom 1. und bekanntgemacht am 29. April 1958.

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