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Der Senat verkündet das nachstehende von der Stadtbürgerschaft nach § 4 des Bremischen Gesetzes zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren vom 18. Juli 2006 (Brem.GBl. S. 350), das durch Gesetz vom 2. Juni 2009 (Brem.GBl. S. 181) geändert worden ist, beschlossene Ortsgesetz:
(1) Mit der Festsetzung des Innovationsbereichs wird das Ziel verfolgt, den Ansgarikirchhof als Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort zu stärken und zu entwickeln.
(2) Zur Erreichung dieses Ziels ist vorgesehen,
imageprägende Veranstaltungen durchzuführen, insbesondere
eine regelmäßige Veranstaltung an Samstagen,
die temporäre Begrünung,
die Begleitung der Musikfesteröffnung,
die Weihnachtsbeleuchtung;
ein Werbekonzept umzusetzen, insbesondere durch
Schaltung von Anzeigen,
Ausbau und Pflege der Internetseite,
Beschaffung von Werbemitteln,
Durchführung von Pressearbeit;
das Gestaltungskonzept weiter zu entwickeln und Anschaffungen zu pflegen.
Dem Standortausschuss gehören je ein Vertreter der betroffenen Grundstückseigentümer, der gewerblichen und freiberuflichen Mieter im Innovationsbereich, der Stadtgemeinde Bremen und der Handelskammer Bremen an. Ein Vertreter der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, der Ortsamtsleiter des Ortsamtes Mitte-Östliche Vorstadt, sowie der Beiratssprecher des Beirates Mitte nehmen an den Sitzungen des Standortausschusses beratend teil.
Der Hebesatz nach § 7 Absatz 1 des Bremischen Gesetzes zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren wird auf 0,03061120 festgesetzt. Der Mittelwert nach § 7 Absatz 2 des Bremischen Gesetzes zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren beträgt 3 500 119 Euro.
(zu § 1)
Nr. | Gemarkung | Flurstückskennzeichen |
Straße | Hausnummer | Teilung |
1 | Altstadt 3 | 00133/005; 00136/011 | Ansgaritorstr. | 16-20 | 50 % |
2 | Altstadt 3 | 00134/001; 00134/6 | Ansgaritorstr. | 21 |
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3 | Altstadt 3 | 00136/008 | Ansgaritorstr. | 22 |
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4 | Altstadt 3 | 00137/009; 00137/011 | Ansgaritorstr. | 24 |
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5 | Altstadt 3 | 00138/003 | Hutfilterstr. | 1,3,5 |
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6 | Altstadt 3 | 00297/012 | Ansgarikirchhof | 14, 16, 18 | 52,58 % |
7 | Altstadt 3 | 00315/001; 00315/002 | Ansgarikirch- | 19, 21 | 53,55 % |