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Ortsgesetz über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes „Innenstadt / Teerhof / Vordere Neustadt“ (Hollerallee, Gustav-Deetjen-Allee, Rembertiring, Fedelhören, Am Wall, Altenwall, Tiefer, Wilhelm-Kaisen-Brücke, Friedrich-Ebert-Straße, Neustadtsw

juris-Abkürzung:InnenSanOG BR
Ausfertigungsdatum:18.09.1990
Gültig ab:26.09.1990
Gültig bis:20.11.2011  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 1990, 309
Gliederungs-Nr:2130-m-17
Ortsgesetz über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes „Innenstadt / Teerhof / Vordere Neustadt“
(Hollerallee, Gustav-Deetjen-Allee, Rembertiring, Fedelhören, Am Wall, Altenwall, Tiefer, Wilhelm-Kaisen-Brücke,
Friedrich-Ebert-Straße, Neustadtswall, Hohentorstraße, Grünenstraße, Häschenstraße, Am Deich,
Bürgermeister-Smidt-Brücke, Schlachte, Hinter der Mauer, Abfahrt Stephani-Brücke, Eisenbahnstrecke Bremen - Oldenburg,
Breitenweg, Beim Handelsmuseum, Bahnhofsplatz, Gustav-Deetjen-Allee, Theodor-Heuss-Allee,
Findorffstraße, Eisenbahnstrecke Bremen-Hamburg, Herbststraße, Admiralstraße und Findorffstraße)
Vom 18. September 1990

Änderungshistorie

Änderungen

1.

mit Wirkung vom 28.10.2008 aufgehoben für den Bereich im Bereich Westerstraße, Langemarckstraße, Neustadtswall und Hohentorstraße durch Artikel 2 des Ortsgesetzes vom 14.10.2008 (Brem. GBl. S. 843)

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