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Verordnung über die Versteigerung im Internet gemäß § 814 Absatz 3 ZPO und § 979 Absatz 1b BGB vom 21. April 2010

juris-Abkürzung:IntVerstV BR
Ausfertigungsdatum:21.04.2010
Gültig ab:01.05.2010
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2010, 339
Gliederungs-Nr:3-a-3
Verordnung über die Versteigerung im Internet
gemäß § 814 Absatz 3 ZPO und § 979 Absatz 1b BGB
Vom 21. April 2010

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 5 geändert durch Verordnung vom 16.11.2015 (Brem.GBl. S. 513)

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