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Gesetz zur Aufhebung des Bremischen Justizdienstleistungsgesetzes

Veröffentlichungsdatum:24.11.2005 Inkrafttreten01.01.2006
Fundstelle Brem.GBl. 2005, S. 573
Gliederungsnummer:37-a-1
Zitiervorschlag: "Gesetz zur Aufhebung des Bremischen Justizdienstleistungsgesetzes vom 15. November 2005 (Brem.GBl. 2005, S. 573)"

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juris-Abkürzung: JDLAufhG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 37-a-1
juris-Abkürzung:JDLAufhG BR
Ausfertigungsdatum:15.11.2005
Gültig ab:01.01.2006
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2005, 573
Gliederungs-Nr:37-a-1
Gesetz zur Aufhebung des Bremischen Justizdienstleistungsgesetzes
Vom 15. November 2005
Zum 22.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

Das Bremische Justizdienstleistungsgesetz vom 29. Oktober 1996 (Brem.GBl. S. 327 - 37-a-1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2001 (Brem.GBl. S. 393), wird aufgehoben.

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Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes werden die Bediensteten des Eigenbetriebes Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Bremen.

Bremen, den 15. November 2005

Der Senat

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