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Bremisches Justizkostengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. August 1992

juris-Abkürzung:JKostG BR
Neugefasst:04.08.1992
Gültig ab:01.07.1992
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1992, 257
Gliederungs-Nr:36-a-1
Bremisches Justizkostengesetz
in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. August 1992

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 1, 5 und Gebührenverzeichnis geändert durch Gesetz vom 29.11.1994 (Brem.GBl. S. 306)

2.

Gebührenverzeichnis geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetz vom 24.11.1998 (Brem.GBl. S. 305)

3.

§ 12 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27.06.2000 (Bek. Brem.GBl. 2000 S. 237)

4.

§ 12 geändert durch Gesetz vom 19.09.2000 (Brem.GBl. S. 371)

5.

Anlage neu gefasst durch Artikel 4 des Gesetzes vom 04.12.2001 (Brem.GBl. S. 407)

6.

§ 12 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16.11.2004 (Brem.GBl. S. 579)

7.

§ 5 und Gebührenverzeichnis geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31.08.2010 (Brem.GBl. S. 458)

8.

Gebührenverzeichnis geändert durch Gesetz vom 14.12.2010 (Brem.GBl. S. 621)

9.

Gebührenverzeichnis geändert durch Gesetz vom 23.10.2012 (Brem.GBl. S. 465)

10.

§§ 1, 5, 6 und Anlage geändert durch Gesetz vom 17.12.2013 (Brem.GBl. S. 767)

11.

Anlage geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.11.2014 (Brem.GBl. S. 447)

12.

§ 1 geändert sowie §§ 8 und 11 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.09.2017 (Brem.GBl. S. 394, 395)

13.

Anlage geändert durch Gesetz vom 17.12.2019 (Brem.GBl. S. 812)

14.

§§ 2 und 12 geändert durch Gesetz vom 14.12.2021 (Brem.GBl. S. 928)

15.

Anlage geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.12.2022 (Brem.GBl. S. 958, 962)

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