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Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien

Veröffentlichungsdatum:28.02.2003 Inkrafttreten01.03.2003
Fundstelle Brem.GBl. 2003, S. 33
Gliederungsnummer:225-c-6
Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien vom 25. Februar 2003 (Brem.GBl. 2003, S. 33)"

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juris-Abkürzung: JMedienSchStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 225-c-6
juris-Abkürzung:JMedienSchStVtrG BR
Ausfertigungsdatum:25.02.2003
Gültig ab:01.03.2003
Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2003, 33
Gliederungs-Nr:225-c-6
Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Schutz der
Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien
Vom 25. Februar 2003
Zum 18.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

Dem in Berlin am 27. September 2002 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 28 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.

Bremen, den 25. Februar 2003

Der Senat

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