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Erklärung zu befriedeten Bezirken im Sinne des Bundesjagdgesetzes

Veröffentlichungsdatum:12.11.2007 Inkrafttreten13.11.2007
Fundstelle Brem.GBl. 2007, S. 487
Gliederungsnummer:792-a-7
Zitiervorschlag: "Erklärung zu befriedeten Bezirken im Sinne des Bundesjagdgesetzes vom 15. August 2007 (Brem.GBl. 2007, S. 487)"

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juris-Abkürzung: JagdGBerErkl BR 2007
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 792-a-7
juris-Abkürzung:JagdGBerErkl BR 2007
Ausfertigungsdatum:15.08.2007
Gültig ab:13.11.2007
Dokumenttyp: sonstige Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2007, 487
Gliederungs-Nr:792-a-7
Erklärung zu befriedeten Bezirken im Sinne des Bundesjagdgesetzes
Vom 15. August 2007
Zum 25.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Gemäß Artikel 7 Abs. 2 des Bremischen Landesjagdgesetzes vom 26. Oktober 1981 (Brem.GBl. S. 171 - 792-a-1) erklärt der Magistrat folgendes:

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Artikel 1

“Erklärung zu einem befriedeten Bezirk im Sinne des Bundesjagdgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849)

Gemäß Artikel 7 Abs. 2 des Bremischen Landesjagdgesetzes vom 26. Oktober 1981 (Brem.GBl. S. 171 - 792-a-1) wird in der Stadtgemeinde Bremerhaven der Wasserwerkswald Leherheide zum befriedeten Bezirk erklärt.

Gemäß § 6 des Bundesjagdgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849) ruht in befriedeten Bezirken die Jagd.

Eine beschränkte Ausübung der Jagd kann von der Jagdbehörde gestattet werden.“

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Artikel 2

Diese Erklärung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erklärung zu befriedeten Bezirken im Sinne des Bundesjagdgesetzes vom 29. Januar 1970 (Brem.GBl. S. 27 - 792-a-7) außer Kraft.

Bremerhaven, den 15. August 2007

Magistrat
der Stadt Bremerhaven

gez. Schulz
Oberbürgermeister

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