Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Justizvollzugsdienst (APOgJVD) vom 2. November 1981

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Justizvollzugsdienst (APOgJVD) vom 2. November 1981

Amtliche Abkürzung:APOgJVD
Ausfertigungsdatum:02.11.1981
Gültig ab:01.01.1982
Gültig bis:31.07.2011  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1981, 227
Gliederungs-Nr:2040-k-3
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den
gehobenen Justizvollzugsdienst
(APOgJVD)
Vom 2. November 1981

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 3, 6, 15 und 34 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 16.08.1988 (Bek. Brem.GBl. 1988 S. 223)

2.

§§ 4, 6, 10 23, 26 und Anlage geändert durch Verordnung vom 18.06.1996 (Brem.GBl. 1996 S. 187)

3.

§§ 3 und 34 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27.06.2000 (Bek. Brem.GBl. 2000 S. 237)

4.

§ 33 geändert durch Artikel 9 des Gesetz vom 08.04.2003 (Brem.GBl. 2003 S. 147)

5.

§ 35 geändert durch Artikel 1 Nr. 9 des Gesetz vom 21.11.2006 (Brem.GBl. S. 457)

6.

§ 35 geändert durch Artikel 1 Abs. 9 des Gesetzes vom 25.05.2010 (Brem.GBl. S. 349)

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.