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  • Ortsgesetz zur Ausführung des Kindergarten- und Hortgesetzes für das Land Bremen vom 3. März 1980

Ortsgesetz zur Ausführung des Kindergarten- und Hortgesetzes für das Land Bremen

Veröffentlichungsdatum:24.03.1980 Inkrafttreten15.06.2010
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 15.06.2010 bis 31.12.2015Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Artikel 1 Abs. 6 des Ortsgesetzes vom 25.05.2010 (Brem.GBl. S. 365)
Fundstelle Brem.GBl. 1980, S. 61
Gliederungsnummer:2160-d-2

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juris-Abkürzung: KGartGAG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2160-d-2
juris-Abkürzung:KGartGAG BR
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2160-d-2
Ortsgesetz zur Ausführung des Kindergarten- und Hortgesetzes für das Land Bremen
Vom 3. März 1980
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 15.06.2010 bis 31.12.2015
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 1 Abs. 6 des Ortsgesetzes vom 25.05.2010 (Brem.GBl. S. 365)

Der Senat verkündet das nachstehende von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz:

§ 1
Regelungsbefugnis

Der Senat wird ermächtigt, für die Kindergärten und Horte der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe und des Jugendamtes in der Stadtgemeinde Bremen folgende Ordnungen zu erlassen:

1.

nach Maßgabe des § 5 Abs. 5 BremKgHG über die Aufnahme, die Voraussetzungen und den Zeitpunkt (Aufnahmeordnung),

2.

nach Maßgabe des § 8 Abs. 8 BremKgHG über die Elternschaft und die organisierte Elternmitwirkung (Elternmitwirkungsordnung),

3.

nach Maßgabe des § 12 Abs. 8 BremKgHG über die Gruppengröße und die personelle Ausstattung (Ausstattungsordnung).


§ 2
Inkrafttreten

Dieses Ortsgesetz tritt am 1. April 1980 in Kraft. Dieses Ortsgesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.

Bremen, den 3. März 1980

Der Senat


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