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Bremisches Krankenhausdatenschutzgesetz (BremKHDSG) vom 25. April 1989

Amtliche Abkürzung:BremKHDSG
Ausfertigungsdatum:25.04.1989
Gültig ab:09.05.1989
Gültig bis:04.12.2020  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1989, 202
Gliederungs-Nr:206-f-1
Bremisches Krankenhausdatenschutzgesetz
(BremKHDSG)
Vom 25. April 1989

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 13 aufgehoben durch § 13 des Gesetzes vom 07.05.1991 (Brem:GBl. S. 159)

2.

§§ 1, 8 und 9 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.05.1995 (Brem:GBl. S. 307, 311)

3.

§ 4 geändert durch § 70 des Gesetzes vom 18.06.2002 (Brem:GBl. S. 189)

4.

§§ 1, 8 und 9 geändert durch Artikel 2 § 1 des Gesetzes vom 17.12.2002 (Brem:GBl. S. 605)

5.

mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25.02.2003 (Brem:GBl. S. 47)

6.

§ 14 geändert durch Artikel 1 Nr. 20 des Gesetzes vom 21.11.2006 (Brem:GBl. S. 457)

7.

§ 14 geändert durch Artikel 1 Abs. 21 des Gesetzes vom 25.05.2010 (Brem.GBl. S. 349)

8.

§ 14 geändert durch Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 01.12.2015 (Brem.GBl. S. 522)

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