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Erlaß über Siegelführung von kassenärztlichen Vereinigungen und Betriebskrankenkassen

Veröffentlichungsdatum:29.10.1957 Inkrafttreten30.10.1957
Fundstelle Brem.GBl. 1957, S. 147
Gliederungsnummer:113-b-3
Zitiervorschlag: "Erlaß über Siegelführung von kassenärztlichen Vereinigungen und Betriebskrankenkassen vom 15. Oktober 1957 (Brem.GBl. 1957, S. 147)"

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juris-Abkürzung: KV/BKKSiegelErl BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 113-b-3
juris-Abkürzung:KV/BKKSiegelErl BR
Ausfertigungsdatum:15.10.1957
Gültig ab:30.10.1957
Dokumenttyp: Erlass
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1957, 147
Gliederungs-Nr:113-b-3
Erlaß über Siegelführung von kassenärztlichen Vereinigungen und Betriebskrankenkassen
Vom 15. Oktober 1957
Zum 24.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Gemäß § 4 Abs. 2 Ziff. 1 des Erlasses über Dienstsiegel für die bremischen Dienststellen und Behörden vom 16. April 1948 (Brem. Ges.-Bl. S. 77) wird nachstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts das Recht zur Führung des kleinen bremischen Siegels mit dem mittleren bremischen Wappen verliehen:

1.

Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Bremen, Schwachhauser Heerstraße 26/28;

2.

Kassenzahnärztliche Vereinigung im Lande Bremen, Bremen, Geeren 24;

3.

Landesverband der Betriebskrankenkassen im Lande Bremen, Bremen, Schwachhauser Heerstraße 34.

Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats vom 15. Und bekanntgemacht am 29. Oktober 1957.

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