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Ortsgesetz über die Erhebung von Kanalbaubeiträgen in der Stadtgemeinde Bremen vom 10. Mai 1976

juris-Abkürzung:KanBauBtrEOG BR
Ausfertigungsdatum:10.05.1976
Gültig ab:01.08.1976
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1976, 125
Gliederungs-Nr:2130-f-6
Ortsgesetz über die Erhebung von Kanalbaubeiträgen
in der Stadtgemeinde Bremen
Vom 10. Mai 1976

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 4 geändert durch Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 19.12.1977 (Brem.GBl. S. 382)

2.

§ 8 geändert, § 9 neu gefasst durch Artikel 3 des Ortsgesetzes vom 20.03.1978 (Brem.GBl. S. 103)

3.

mehrfach geändert durch Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 10.03.1980 (Brem.GBl. S. 62)

4.

§§ 4 und 5 geändert durch Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 20.12.1982 (Brem.GBl. S. 408)

5.

§ 4 geändert durch Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 07.12.1984 (Brem.GBl. S. 273)

6.

§ 5 geändert, § 7a eingefügt durch Artikel 3 des Ortsgesetzes vom 22.12.1998 (Brem.GBl. S. 374)

7.

§ 7a geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27.06.2000 (Brem.GBl. S. 237)

8.

§§ 4 und 5 geändert durch Artikel 4 des Ortsgesetzes vom 02.10.2001 (Brem.GBl. S. 337)

9.

§ 7a geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 22.06.2004 (Brem.GBl. S. 313)

10.

§ 7a geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 10.07.2007, 04.09.2007 und 22.07.2008 (Brem.GBl. 2009 S. 129)

11.

§ 7a geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

12.

§ 7a geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

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