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Gesetz zum Übergang des Eigentums des im Grundbuch von Bremen VL 7 Blatt 335 verzeichneten Grundbesitzes (Flurstück 173/3 Flur 7) - Kath. Kirchengemeinde St. Franziskus, Bremen -

Veröffentlichungsdatum:04.04.2008 Inkrafttreten07.03.2008
Fundstelle Brem.GBl. 2008, S. 63
Zitiervorschlag: "Gesetz zum Übergang des Eigentums des im Grundbuch von Bremen VL 7 Blatt 335 verzeichneten Grundbesitzes (Flurstück 173/3 Flur 7) - Kath. Kirchengemeinde St. Franziskus, Bremen - vom 7. März 2008 (Brem.GBl. 2008, S. 63)"

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juris-Abkürzung: KathKiFlSt173/2EigÜV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:KathKiFlSt173/2EigÜV BR
Ausfertigungsdatum:07.03.2008
Gültig ab:07.03.2008
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2008, 63
Gliederungs-Nr:-
Gesetz zum Übergang des Eigentums
des im Grundbuch von Bremen VL 7 Blatt 335
verzeichneten Grundbesitzes (Flurstück 173/3 Flur 7)
- Kath. Kirchengemeinde St. Franziskus, Bremen -
Vom 7. März 2008
Zum 18.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Mit Kirchengesetz vom 25. Oktober 1990 (Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Osnabrück, Bd. 48, Art. 179, S. 117 f.) wurde die „Katholische Gemeinde zu Bremen“ aufgehoben und zugleich angeordnet, dass deren Rechtsnachfolger der „Katholische Gemeindeverband in Bremen“ ist. Der im Grundbuch von Bremen im Grundbuchbezirk Vorstadt L 7 Blatt 335 verzeichnete Grundbesitz (Flur 7 Flurstück 173/3 zur Größe von 117 qm) ging damit auf den Katholischen Gemeindeverband in Bremen über. Eine Änderung des Grundbuches erfolgte gleichwohl nicht.

Gemäß der aufgrund can. 391 CIC bestehenden Gesetzgebungsbefugnis und in Ausübung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes gemäß Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 137 Abs. 5 der Weimarer Reichsverfassung sowie Art. 1 Abs. 2 des Vertrages zwischen dem Heiligen Stuhl und der Freien Hansestadt Bremen vom 21. November 2003 (Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Osnabrück, Bd. 55, Art. 82, S. 93 ff.) ordne ich Folgendes gesetzlich an:

1.

Das unter der Eigentümerbezeichnung „Katholischen Gemeinde zu Bremen“ im Grundbuch des Amtsgerichtes Bremen im Grundbuchbezirk Vorstadt L 7 Blatt 335 verzeichnete Grundstück (Flur 7 Flurstück 173/3) geht auf die Kath. Kirchengemeinde St. Franziskus, Alfred-Faust-Straße 45, 28277 Bremen, über.

2.

Dieses Gesetz tritt mit Unterzeichnung in Kraft.

Osnabrück, 7. März 2008

Dr. Franz-Josef Bode
Bischof von Osnabrück

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