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Gesetz über das Krebsregister der Freien Hansestadt Bremen (Krebsregistergesetz - BremKRG) vom 24. Februar 2015

Amtliche Abkürzung:BremKRG
Ausfertigungsdatum:24.02.2015
Gültig ab:01.05.2015
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2015, 241
Gliederungs-Nr:2127-a-1
Gesetz über das Krebsregister der Freien Hansestadt Bremen
(Krebsregistergesetz - BremKRG)
Vom 24. Februar 2015*

Änderungshistorie

Änderungen

1.

mehrfach geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

2.

mehrfach geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29.01.2019 (Brem.GBl. S. 25, 26)

3.

§§ 23 und 24 geändert durch Gesetz vom 31.03.2020 (Brem.GBl. S. 192)

4.

mehrfach geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

5.

mehrfach geändert durch Gesetz vom 28.03.2023 (Brem.GBl. S. 294)

Fußnoten

*
Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Krebsregisterrechts vom 24. Februar 2015 (Brem.GBl. S. 241)
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