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Bremisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (BremAGKrW-/AbfG) vom 23. November 1998

Amtliche Abkürzung:BremAGKrW-/AbfG
Neugefasst:23.11.1998
Gültig ab:13.08.1998
Gültig bis:09.02.2010  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1998, 289
Gliederungs-Nr:2129-e-1
Bremisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
(BremAGKrW-/AbfG)
Vom 23. November 1998

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 16 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.06.1999 (Brem.GBl. S. 95)

2.

§ 16 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27.06.2000 (Bek. Brem.GBl. 2000 S. 237)

3.

§ 16 geändert durch § 23 Abs. 2 des Gesetzes vom 21.11.2000 (Brem.GBl. S. 437)

4.

§§ 2 und 18 geändert durch Gesetz vom 18.12.2001 (Brem.GBl. S. 470)

5.

§§ 13, 15c und 15d aufgehoben durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27.08.2002 (Brem.GBl. S. 385)

6.

§ 16 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 22. Juni 2004 (Brem.GBl. 2004 S. 313)

7.

§ 16 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 31.03.2009 (Brem.GBl. 2009 S. 129)

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