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Gesetz über die Vergabe von Subventionen nach Landesrecht

Veröffentlichungsdatum:30.11.1976 Inkrafttreten01.01.1977
Fundstelle Brem.GBl. 1976, S. 267
Gliederungsnummer:45-l-1
Zitiervorschlag: "Gesetz über die Vergabe von Subventionen nach Landesrecht vom 15. November 1976 (Brem.GBl. 1976, S. 267)"

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juris-Abkürzung: LRSubvVergabeG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 45-l-1
juris-Abkürzung:LRSubvVergabeG BR
Ausfertigungsdatum:15.11.1976
Gültig ab:01.01.1977
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1976, 267
Gliederungs-Nr:45-l-1
Gesetz über die Vergabe von Subventionen nach Landesrecht
Vom 15. November 1976
Zum 24.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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§ 1

Für Leistungen nach Landesrecht, die Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind, gelten die §§ 2 bis 6 des Gesetzes gegen mißbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen Artikel 2 des Ersten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2034).

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§ 2

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1977 in Kraft.

Bremen, den 15. November 1976

Der Senat

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