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26. Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen

Veröffentlichungsdatum:22.10.2004 Inkrafttreten23.10.2004
Fundstelle Brem.GBl. 2004, S. 555
Gliederungsnummer:791-a-45
Zitiervorschlag: "26. Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen vom 6. September 2004 (Brem.GBl. 2004, S. 555)"

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juris-Abkürzung: LTSchGebBRVÄndV BR 26
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 791-a-45
juris-Abkürzung:LTSchGebBRVÄndV BR 26
Ausfertigungsdatum:06.09.2004
Gültig ab:23.10.2004
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2004, 555
Gliederungs-Nr:791-a-45
26. Verordnung zur Änderung der
Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen
Vom 6. September 2004
Zum 15.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Auf Grund der §§ 18, 20 und 40 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Naturschutzgesetzes vom 17. September 1979 (Brem.GBl. S. 345 - 790-a-1), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Mai 2002 (Brem.GBl. S. 103) geändert worden ist, wird verordnet:

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§ 1

(1) Der Geltungsbereich der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen vom 2. Juli 1968 (Brem.GBl. S. 125 - 791-a-7), zuletzt geändert durch die 25. Verordnung vom 22. April 2004 (Brem.GBl. S. 287), wird für den in der 26. Änderungskarte zur Landschaftsschutzkarte dargestellten Landschaftsteil in Blumenthal geändert. Danach verläuft die Grenze des Aufhebungsbereichs wie folgt: Im Norden in der Flur VR 151 vom Schnittpunkt der südwestlichen Grenze des Flurstücks 216 (Am Steending) mit der südöstlichen Grenze des Flurstücks 257 (Bockhorner Weg) in südöstlicher Richtung bis zur Landesgrenze, dort abknickend in südwestlicher Richtung entlang der Landesgrenze bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks 272, VR 150, dort in nordwestlicher Richtung abknickend entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücks 272 bis zum Schnittpunkt mit dem bisherigen Grenzverlauf südöstlich des Kleingartengebiets, dort in nordöstlicher Richtung abknickend dem Verlauf der bisherigen Grenze ca. 700 m folgend bis zum Bockhorner Weg, dort in nordöstlicher Richtung abknickend entlang der südöstlichen Grenze des Flurstücks 257 (Bockhorner Weg), VR 151 bis zum Schnittpunkt mit der südwestlichen Grenze des Flurstücks 216 (Am Steending). Die Änderungskarte ist Bestandteil dieser Verordnung.

(2) Die 26. Änderungskarte zur Landschaftsschutzkarte wird bei der obersten Naturschutzbehörde aufbewahrt und kann während der üblichen Dienstzeiten kostenfrei eingesehen werden. Eine Ausfertigung der 26. Änderungskarte ist beim Ortsamt Blumenthal hinterlegt und kann dort kostenfrei eingesehen werden.

(3) Eine beglaubigte Ausfertigung der 26. Änderungskarte zur Landschaftsschutzkarte wird beim Staatsarchiv Bremen hinterlegt.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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