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Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen

Veröffentlichungsdatum:12.07.1984 Inkrafttreten13.07.1984
Fundstelle Brem.GBl. 1984, S. 193
Gliederungsnummer:791-a-10
Zitiervorschlag: "Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen vom 12. Juli 1984 (Brem.GBl. 1984, S. 193)"

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juris-Abkürzung: LTSchGebBRVÄndV BR 3
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 791-a-10
juris-Abkürzung:LTSchGebBRVÄndV BR 3
Ausfertigungsdatum:12.07.1984
Gültig ab:13.07.1984
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1984, 193
Gliederungs-Nr:791-a-10
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum
Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen
Vom 12. Juli 1984
Zum 25.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Aufgrund der §§ 18, 20 und 40 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Naturschutzgesetzes vom 17. September 1979 (Brem.GBl. S. 345 - 790-a-1) wird verordnet:

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§ 1

(1) Der Geltungsbereich der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen (LandschaftsschutzVO) vom 2. Juli 1968 (Brem.GBl. S. 125 - 791-a-7) wird im Bereich des Kuhgrabensees im Ortsteil Blockland für den in der 3. Änderungskarte zur Landschaftsschutzkarte dargestellten Landschaftsteil aufgehoben. Die Änderungskarte ist Bestandteil dieser Verordnung.

(2) Die 3. Änderungskarte zur Landschaftsschutzkarte ist bei der obersten Naturschutzbehörde niedergelegt und kann dort von jedermann kostenfrei eingesehen werden. Ausfertigungen der Änderungskarte sind bei den Ortsämtern, deren Zuständigkeitsbereich durch diese Verordnung berührt wird, hinterlegt und stehen dort kostenlos zu jedermanns Einsicht zur Verfügung.

(3) Eine beglaubigte Ausfertigung der 3. Änderungskarte zur Landschaftsschutzkarte wird beim Staatsarchiv Bremen hinterlegt.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Bremen, den 12. Juli 1984

Der Senator für Umweltschutz
oberste Naturschutzbehörde

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