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Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen

Veröffentlichungsdatum:30.06.1988 Inkrafttreten01.07.1988
Fundstelle Brem.GBl. 1988, S. 167
Gliederungsnummer:791-a-20
Zitiervorschlag: "Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen vom 15. Juni 1988 (Brem.GBl. 1988, S. 167)"

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juris-Abkürzung: LTSchGebBRVÄndV BR 9
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 791-a-20
juris-Abkürzung:LTSchGebBRVÄndV BR 9
Ausfertigungsdatum:15.06.1988
Gültig ab:01.07.1988
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1988, 167
Gliederungs-Nr:791-a-20
Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutze
von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen
Vom 15. Juni 1988
Zum 28.03.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Aufgrund der §§ 18, 20 und 40 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Naturschutzgesetzes vom 17. September 1979 (Brem.GBl. S. 345 - 790-a-1) wird verordnet:

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§ 1

(1) Der Geltungsbereich der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen (LandschaftsschutzVO) vom 2. Juli 1968 (Brem.GBl. 125 - 791-a-7) wird in dem Ortsteil Lüssum-Bockhorn für den in der 9. Änderungskarte zur Landschaftsschutzkarte dargestellten Landschaftsteil aufgehoben. Die Änderungskarte ist Bestandteil dieser Verordnung.

(2) Die 9. Änderungskarte zur Landschaftsschutzkarte ist bei der obersten Naturschutzbehörde niedergelegt und kann dort von jedermann kostenfrei eingesehen werden. Eine Ausfertigung der Änderungskarte ist im Ortsamt Blumenthal hinterlegt und steht dort kostenlos zu jedermanns Einsicht zur Verfügung.

(3) Eine beglaubigte Ausfertigung der 9. Änderungskarte zur Landschaftsschutzkarte wird beim Staatsarchiv Bremen hinterlegt.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Bremen, den 15. Juni 1988

Der Senator für Umweltschutz
und Stadtentwicklung
oberste Naturschutzbehörde

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