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Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg - Girozentrale -

Veröffentlichungsdatum:23.07.2012 Inkrafttreten24.07.2012
Fundstelle Brem.GBl. 2012, S. 297
Gliederungsnummer:762-b-2
Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg - Girozentrale - vom 17. Juli 2012 (Brem.GBl. 2012, S. 297)"

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juris-Abkürzung: LbkBRKreAOldStVtrG BR 2012
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 762-b-2
juris-Abkürzung:LbkBRKreAOldStVtrG BR 2012
Ausfertigungsdatum:17.07.2012
Gültig ab:24.07.2012
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2012, 297
Gliederungs-Nr:762-b-2
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen
und dem Land Niedersachsen über die Bremer Landesbank
Kreditanstalt Oldenburg - Girozentrale -
Vom 17. Juli 2012
Zum 24.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

Dem in Bremen und Hannover am 18. Juni 2012 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg - Girozentrale - wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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Artikel 2

1.

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

2.

*Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 16 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.

3.

Das Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg - Girozentrale - vom 27. August 2002 (Brem.GBl. S. 377 - 762-b-2) tritt an dem Tage außer Kraft, an dem der Staatsvertrag in Kraft tritt.

Bremen, den 17. Juli 2012

Der Senat

Fußnoten

*

[Entsprechend der Bekanntmachung vom 14.08.2012 (Brem.GBl. S. 369) tritt der Staatsvertrag nach seinem § 16 am 14.08.2012 in Kraft.]

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