Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen im Lande Bremen vom 8. April 2010

Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen im Lande Bremen vom 8. April 2010

Frühere Fassungen der Gesamtausgabe Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an öffentlichen Schulen und zu den Ausgleichsmaßnahmen und den lehramtsbezogenen Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte mit einer ausländischen Lehrkräfteberufs Außer Kraft

Frühere Fassungen der Gesamtausgabe Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an öffentlichen Schulen und zu den Ausgleichsmaßnahmen und den lehramtsbezogenen Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte mit einer ausländischen Lehrkräfteberufs Außer Kraft

Frühere Fassungen der Gesamtausgabe Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an öffentlichen Schulen im Lande Bremen vom 14. Februar 2018 Außer Kraft

Frühere Fassungen der Gesamtausgabe Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an öffentlichen Schulen im Lande Bremen vom 9. März 2016 Außer Kraft

Frühere Fassungen der Gesamtausgabe Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an öffentlichen Schulen im Lande Bremen vom 4. März 2015 Außer Kraft

Frühere Fassungen der Gesamtausgabe Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an öffentlichen Schulen im Lande Bremen vom 8. Januar 2014 Außer Kraft

Frühere Fassungen der Gesamtausgabe Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen im Lande Bremen vom 27. September 2012 Außer Kraft

Frühere Fassungen der Gesamtausgabe Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen im Lande Bremen vom 19. Januar 2012 Außer Kraft

Frühere Fassungen der Gesamtausgabe Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen im Lande Bremen vom 20. Januar 2011 Außer Kraft

Frühere Fassungen der Gesamtausgabe Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen im Lande Bremen vom 8. April 2010 Außer Kraft

Frühere Fassungen der Gesamtausgabe Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen im Lande Bremen vom 21. Dezember 2006 Außer Kraft

Frühere Fassungen der Gesamtausgabe Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen im Lande Bremen vom 22. Dezember 2005 Außer Kraft

Frühere Fassungen der Gesamtausgabe Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen im Lande Bremen vom 20. Januar 2005 Außer Kraft

Frühere Fassungen der Gesamtausgabe Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen im Lande Bremen vom 22. Januar 2004 Außer Kraft

Frühere Fassungen der Gesamtausgabe Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen im Lande Bremen vom 20. April 2001 Außer Kraft


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.