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Gesetz zu den Staatsverträgen zum Lotteriewesen in Deutschland und über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen

Veröffentlichungsdatum:17.06.2004 Inkrafttreten18.06.2004
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 18.06.2004 bis 31.12.2007Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2004, S. 291
Gliederungsnummer:2191-c-2

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juris-Abkürzung: LottWStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2191-c-2
juris-Abkürzung:LottWStVtrG BR
Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2191-c-2
Gesetz zu den Staatsverträgen zum Lotteriewesen in Deutschland
und über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen
des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen
Vom 15. Juni 2004*
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 18.06.2004 bis 31.12.2007

Fußnoten

*
Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Wett- und Lotterierechts vom 15. Juni 2004
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§ 1
Zustimmung zum Staatsvertrag
zum Lotteriewesen in Deutschland

Dem am 13. Februar 2004 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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§ 2
Zustimmung zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen
des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen

Dem am 13. Februar 2004 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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