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(1) Dem am 10. November 2010 und am 25.Oktober 2010 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der Marktüberwachung für landwirtschaftliche Erzeugnisse wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen.
Bremen, den 14. Dezember 2010
Der Senat