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Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der Marktüberwachung für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Veröffentlichungsdatum:21.12.2010 Inkrafttreten22.12.2010
Fundstelle Brem.GBl. 2010, S. 622
Gliederungsnummer:780-c-3
Zitiervorschlag: "Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der Marktüberwachung für landwirtschaftliche Erzeugnisse vom 14. Dezember 2010 (Brem.GBl. 2010, S. 622)"

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juris-Abkürzung: LwMÜbwStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 780-c-3
juris-Abkürzung:LwMÜbwStVtrG BR
Ausfertigungsdatum:14.12.2010
Gültig ab:22.12.2010
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2010, 622
Gliederungs-Nr:780-c-3
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien
Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen
im Bereich der Marktüberwachung für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Vom 14. Dezember 2010
Zum 18.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

(1) Dem am 10. November 2010 und am 25.Oktober 2010 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der Marktüberwachung für landwirtschaftliche Erzeugnisse wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen.

Bremen, den 14. Dezember 2010

Der Senat

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