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Verordnung über die Zuständigkeit in Landwirtschaftssachen

Veröffentlichungsdatum:23.10.1953 Inkrafttreten24.10.1953
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 24.10.1953 bis 04.01.2019Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 1953, S. 108
Gliederungsnummer:300-b-1

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juris-Abkürzung: LwZustV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 300-b-1
juris-Abkürzung:LwZustV BR
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:300-b-1
Verordnung über die Zuständigkeit in Landwirtschaftssachen
Vom 7. Oktober 1953
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 24.10.1953 bis 04.01.2019

V aufgeh. durch § 7 Absatz 2 Nummer 4 der Verordnung vom 18. Dezember 2018 (Brem.GBl. 2019 S. 1)

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Auf Grund des § 8 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen vom 21. Juli 1953 (BGBl. I S. 667) wird mit Ermächtigung des Senats verordnet:

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§ 1

Geschäfte aus dem Bezirk des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal, die im gerichtlichen Verfahren für Landwirtschaftssachen zu erledigen sind, werden dem Amtsgericht Bremen übertragen.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Bremen, den 7. Oktober 1953

Der Senator für Justiz und Verfassung

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