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Verordnung über die Verleihung des Hochschulgrades Magister/Magistra Artium (M. A.) durch die Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:15.07.1985 Inkrafttreten08.12.2006
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 08.12.2006 bis 31.12.2010Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:geändert durch Artikel 1 Nr. 66 des Gesetzes vom 21.11.2006 (Brem.GBl. S. 457)
Fundstelle Brem.GBl. 1985, S. 135
Gliederungsnummer:221-f-3

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juris-Abkürzung: MAVerlV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 221-f-3
juris-Abkürzung:MAVerlV BR
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:221-f-3
Verordnung über die Verleihung des Hochschulgrades
Magister/Magistra Artium (M. A.) durch die Universität Bremen
Vom 25. Juni 1985
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 08.12.2006 bis 31.12.2010
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Artikel 1 Nr. 66 des Gesetzes vom 21.11.2006 (Brem.GBl. S. 457)

Aufgrund des § 64 Abs. 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Mai 1982 (Brem.GBl. S. 183 221-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Mai 1984 (Brem.GBl. S. 109) verordnet der Senat:

§ 1

Der Universität Bremen wird das Recht zuerkannt, nach Maßgabe besonderer Ordnungen den akademischen Grad Magister/Magistra Artium (M. A.) unter Angabe der Fachrichtung zu verleihen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 25. Juni 1985

Der Senat


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