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Gesetz über das Meldewesen (Meldegesetz MG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 1986

Amtliche Abkürzung:MG
Neugefasst:20.01.1986
Gültig ab:26.11.1985
Gültig bis:31.10.2015  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1986, 210
Gliederungs-Nr:210-a-1
Gesetz über das Meldewesen
(Meldegesetz MG)
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 20. Januar 1986

Änderungshistorie

Änderungen

Berichtigung vom 20.03.1986 (Brem.GBl. S. 69)

Berichtigung vom 21.05.1986 (Brem.GBl. S. 120)

1.

§ 3 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.06.1989 (Brem.GBl. S. 231)

2.

§ 12 neu gefasst durch § 13 Nr 2 des Gesetzes vom 07.05.1991 (Brem.GBl. S. 159)

3.

§ 13 geändert durch Artikel 2 § 14 des Gesetzes vom 18.02.1992 (Brem.GBl. S. 31)

4.

§ 14 neu gefasst sowie Inhaltsverzeichnis, §§ 13, 17 und 35 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 03.05.1994 (Brem.GBl. S. 123)

5.

mehrfach geändert durch Gesetz vom 30.10.2001 (Brem.GBl. S. 347)

6.

§ 35 geändert durch Artikel 1 § 1 des Gesetzes vom 04.12.2001 (Brem.GBl. S. 393)

7.

mehrfach geändert durch Gesetz vom 21.11.2006 (Brem.GBl. S. 445)

8.

§§ 9 und 32 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.12.2008 (Brem.GBl. S. 418)

9.

§§ 3 und 16 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 01.03.2011 (Brem.GBl. S. 79)

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