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Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts

Veröffentlichungsdatum:09.03.2004 Inkrafttreten10.03.2004
Fundstelle Brem.GBl. 2004, S. 135
Gliederungsnummer:8053-a-2
Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts vom 2. März 2004 (Brem.GBl. 2004, S. 135)"

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juris-Abkürzung: MeßAkkrStAbkÄndG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 8053-a-2
juris-Abkürzung:MeßAkkrStAbkÄndG BR
Ausfertigungsdatum:02.03.2004
Gültig ab:10.03.2004
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2004, 135
Gliederungs-Nr:8053-a-2
Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle
der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle
der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Vom 2. März 2004
Zum 24.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Dem am 13. März 2003 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens vom 16./17. Dezember 1993 über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts (Brem.GBl. 1994 S. 269), geändert durch Abkommen vom 3. Dezember 1998 (Brem.GBl. 1999 S. 135), wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 für die Freie Hansestadt Bremen in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.

Bremen, den 2. März 2004

Der Senat

Anlage

Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts

[Änderungsanweisungen]


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