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Verordnung über die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet der Marktüberwachung von energiebetriebenen Produkten zuständige Behörde

Veröffentlichungsdatum:14.08.2009 Inkrafttreten15.08.2009
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 15.08.2009 bis 08.08.2014Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2009, S. 289
Gliederungsnummer:45-c-132

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juris-Abkürzung: MÜbwOWiV BR 2009
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 45-c-132
juris-Abkürzung:MÜbwOWiV BR 2009
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:45-c-132
Verordnung über die für die Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet der Marktüberwachung
von energiebetriebenen Produkten zuständige Behörde
Vom 28. Juli 2009
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 15.08.2009 bis 08.08.2014

V aufgeh. durch § 2 Satz 2 der Verordnung vom 29. Juli 2014 (Brem.GBl. S. 389)

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Aufgrund des § 36 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. August 2007 (BGBl. I S. 1786) geändert worden ist, verordnet der Senat:

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§ 1

Sachlich zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 9 der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung;, § 7 der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, § 7 der Energieverbrauchshöchstwerteverordnung und § 13 Absatz 1 des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes ist die Gewerbeaufsieht des Landes Bremen.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 28. Juli 2009

Der Senat

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