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Verordnung über die Anlegung von Mündelgeld

Veröffentlichungsdatum:09.12.1940 Inkrafttreten01.07.1964
Fundstelle Brem.GBl. 1940, S. 237
Gliederungsnummer:404-a-2
Zitiervorschlag: "Verordnung über die Anlegung von Mündelgeld vom 9. Dezember 1940 (Brem.GBl. 1940, S. 237)"

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juris-Abkürzung: MündelGV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 404-a-2
juris-Abkürzung:MündelGV BR
Ausfertigungsdatum:09.12.1940
Gültig ab:01.07.1964
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1940, 237
Gliederungs-Nr:404-a-2
Verordnung über die Anlegung von Mündelgeld
Vom 9. Dezember 1940
Zum 23.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Aufgrund des § 57 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 18. Juli 1899 (Gesetzbl. S. 61) verordne ich:

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§ 1

Die Sparkasse in Bremen wird zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt (§ 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB.).

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§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Verkündung folgenden Tage an die Stelle...1)

Fußnoten

1)

Aufhebungsvorschrift

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