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Gesetz zu dem Staatsvertrag über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie

Veröffentlichungsdatum:27.11.2008 Inkrafttreten28.11.2008
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.11.2008 bis 30.06.2012Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2008, S. 371
Gliederungsnummer:2129-b-3

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juris-Abkürzung: NKLStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2129-b-3
juris-Abkürzung:NKLStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2129-b-3
Gesetz zu dem Staatsvertrag über
die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie
Vom 18. November 2008
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.11.2008 bis 30.06.2012

G aufgeh. durch Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 12. Juni 2012 (Brem.GBl. S. 265)

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Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

Dem am 1. Juli 2008 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Staatsvertrag tritt nach seinem § 18 Abs. 1 Satz 2 am 1. April 2009 in Kraft. Der Tag des Inkrafttretens ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.

Bremen, den 18. November 2008

Der Senat

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