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Erlaß über Siegelführung durch den Landesverband der Ortskrankenkassen im Lande Bremen

Veröffentlichungsdatum:12.02.1958 Inkrafttreten13.02.1958
Fundstelle Brem.GBl. 1958, S. 7
Gliederungsnummer:113-b-4
Zitiervorschlag: "Erlaß über Siegelführung durch den Landesverband der Ortskrankenkassen im Lande Bremen vom 14. Januar 1958 (Brem.GBl. 1958, S. 7)"

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juris-Abkürzung: OKKLVSiegelErl BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 113-b-4
juris-Abkürzung:OKKLVSiegelErl BR
Ausfertigungsdatum:14.01.1958
Gültig ab:13.02.1958
Dokumenttyp: Erlass
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1958, 7
Gliederungs-Nr:113-b-4
Erlaß über Siegelführung durch
den Landesverband der Ortskrankenkassen im Lande Bremen
Vom 14. Januar 1958
Zum 25.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Gemäß § 4 Abs. 2 Ziff. 1 des Erlasses über Dienstsiegel für die bremischen Dienststellen und Behörden vom 16. April 1948 (Brem. Ges.-Bl. S. 77) wird dem

Landesverband der Ortskrankenkassen im Lande Bremen,

Bremen, Große Hundestraße 21,

das Recht zur Führung des kleinen bremischen Siegels mit dem mittleren bremischen Wappen verliehen.

Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats vom 14. Januar und bekanntgemacht am 12. Februar 1958.

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