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Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) vom 1. Oktober 1968

juris-Abkürzung:OWiGAG BR
Ausfertigungsdatum:01.10.1968
Gültig ab:01.10.1968
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1968, 147
Gliederungs-Nr:45-c-1
Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und des Einführungsgesetzes
zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG)
Vom 1. Oktober 1968

Änderungshistorie

Änderungen

1.

Artikel 1 geändert durch Artikel 1 § 14 des Gesetzes vom 04.12.2001 (Brem.GBl. S. 393)

2.

Artikel 1 geändert und Artikel 4 bis 7 aufgehoben durch Gesetz vom 22.03.2005 (Brem.GBl. S. 95)

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