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  • Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen des Personenbeförderungsgesetzes vom 18. Mai 1993

Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen des Personenbeförderungsgesetzes

Veröffentlichungsdatum:07.06.1993 Inkrafttreten13.12.2011
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 13.12.2011 bis 10.11.2020Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.GBl. 1993, S. 155
Gliederungsnummer:9240-a-2

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juris-Abkürzung: PBefGErmÜtrV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 9240-a-2
juris-Abkürzung:PBefGErmÜtrV BR
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:9240-a-2
Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen
des Personenbeförderungsgesetzes
Vom 18. Mai 1993
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 13.12.2011 bis 10.11.2020
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Aufgrund des § 47 Abs. 3 Satz 2 und des § 51 Abs. 1 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 1992 (BGBl. I S. 1379) geändert worden ist, verordnet der Senat:

§ 1

Die Ermächtigung, für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen durch Rechtsverordnung

1.

den Umfang der Betriebspflicht, die Ordnung auf Taxenständen sowie Einzelheiten des Dienstbetriebes zu regeln (§ 47 Abs. 3 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes),

2.

Beförderungsentgelte und -bedingungen festzusetzen (§ 51 Abs. 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes)

wird für den Bereich der Stadtgemeinde Bremen auf den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, für den Bereich der Stadtgemeinde Bremerhaven auf den Magistrat der Stadt Bremerhaven übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen des Personenbeförderungsgesetzes vom 9. Dezember 1985 (Brem.GBl. S. 237 - 9240-a-2) außer Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 18. Mai 1993

Der Senat


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