Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bremisches Gesetz zu dem Abkommen über die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Ärztekammer Hamburg vom 28. Januar 2014

Bremisches Gesetz zu dem Abkommen über die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Ärztekammer Hamburg

Veröffentlichungsdatum:31.01.2014 Inkrafttreten01.02.2014
Fundstelle Brem.GBl. 2014, S. 62
Gliederungsnummer:2127-h-1
Zitiervorschlag: "Bremisches Gesetz zu dem Abkommen über die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Ärztekammer Hamburg vom 28. Januar 2014 (Brem.GBl. 2014, S. 62)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: PIDEthikKAbkG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2127-h-1
juris-Abkürzung:PIDEthikKAbkG BR
Ausfertigungsdatum:28.01.2014
Gültig ab:01.02.2014
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2014, 62
Gliederungs-Nr:2127-h-1
Bremisches Gesetz zu dem Abkommen
über die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission
für Präimplantationsdiagnostik bei der Ärztekammer Hamburg
Vom 28. Januar 2014
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Einzelansicht Seitenanfang

Artikel 1

Dem in Bremen am 26. November 2013 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Abkommen über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Ärztekammer Hamburg wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Einzelansicht Seitenanfang

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 12 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben*.

Bremen, den 28. Januar 2014

Der Senat

Fußnoten

*

[Gemäß der Bekanntmachung vom 03.02.2014 (Brem.GBl. S. 105) ist das Abkommen nach seinem § 12 am 01.02.2014 in Kraft getreten.]

Einzelansicht Seitenanfang

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.