Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Gesetz über die Behandlung von Petitionen durch die Bremische Bürgerschaft vom 26. März 1991

Gesetz über die Behandlung von Petitionen durch die Bremische Bürgerschaft vom 26. März 1991

juris-Abkürzung:PetG BR
Ausfertigungsdatum:26.03.1991
Gültig ab:09.04.1991
Gültig bis:31.12.2009  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1991, 131
Gliederungs-Nr:1100-d-1
Gesetz über die Behandlung von Petitionen durch die Bremische Bürgerschaft
Vom 26. März 1991

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 1 geändert durch § 7 des Gesetzes vom 18. Februar 1992 (Brem.GBl. S. 31)

2.

§§ 1, 8, 9 und 10 geändert durch Gesetz vom 30. Juni 1998 (Brem.GBl. S. 179)

3.

§ 1 geändert durch Gesetz vom 27. November 2007 (Brem.GBl. S. 489)

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.