Verkündet als Artikel 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Laufbahnabschnitt I des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen und Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Polizei im Lande Bremen vom 31. Oktober 1995