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Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizeiführungsakademie

Veröffentlichungsdatum:01.12.1992 Inkrafttreten02.12.1992
Fundstelle Brem.GBl. 1992, S. 644
Gliederungsnummer:2040-h-2
Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizeiführungsakademie vom 24. November 1992 (Brem.GBl. 1992, S. 644)"

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juris-Abkürzung: PolhDAusbAbkÄndAbkG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2040-h-2
juris-Abkürzung:PolhDAusbAbkÄndAbkG BR
Ausfertigungsdatum:24.11.1992
Gültig ab:02.12.1992
Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1992, 644
Gliederungs-Nr:2040-h-2
Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des
Abkommens über die einheitliche Ausbildung der
Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und
über die Polizeiführungsakademie
Vom 24. November 1992
Zum 22.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

Dem in Saarbrücken am 8. November 1991 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens vom 28. April 1972 über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizeiführungsakademie (Brem.GBl. S. 247 - 2040-h-1) wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

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Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Bremen, den 24. November 1992

Der Senat

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