Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 26.03.2014 bis 10.02.2016
Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Verordnung vom 27.01.2016 (Brem.GBl. S. 18) |
§ 1
Straßenprostitution
(1) Es ist verboten, im Gebiet der Stadt Bremerhaven auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, in öffentlichen Anlagen und an sonstigen Orten, die von dort aus eingesehen werden können, der Prostitution nachzugehen.
(2) Von diesem Verbot ist die Lessingstraße zwischen Hafenstraße und der Potsdamer Straße ausgenommen.
§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 29. Februar 2016 außer Kraft.
Bremerhaven, den 19. Februar 2014
Magistrat
der Stadt Bremerhaven
Grantz
Oberbürgermeister