Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Zweites Gesetz zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften vom 3. Februar 1998

Zweites Gesetz zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften

Veröffentlichungsdatum:16.02.1998 Inkrafttreten17.02.1998
Fundstelle Brem.GBl. 1998, S. 27
Gliederungsnummer:225-k-2
Zitiervorschlag: "Zweites Gesetz zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften vom 3. Februar 1998 (Brem.GBl. 1998, S. 27)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: RdFunkÄndG BR 2
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 225-k-2
juris-Abkürzung:RdFunkÄndG BR 2
Ausfertigungsdatum:03.02.1998
Gültig ab:17.02.1998
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1998, 27
Gliederungs-Nr:225-k-2
Zweites Gesetz zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften
Vom 3. Februar 1998
Zum 25.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Einzelansicht Seitenanfang

Artikel 1
Änderung des Radio-Bremen-Gesetzes

(Änderungsanweisungen zum Radio-Bremen-Gesetz vom 22. Juni 1993 (Brem.GBl. S. 197 - 225-b-1).)

Einzelansicht Seitenanfang

Artikel 2
Änderung des Bremischen Landesmediengesetzes

(Änderungsanweisungen zum Bremische Landesmediengesetz vom 22. Juni 1993 (Brem.GBl. S. 197, 203, 1997 S. 132 - 225-h-1), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 1993 (Brem.GBl. S. 389, 1994 S. 54).)

Einzelansicht Seitenanfang

Artikel 3
Übergangsregelung

Die Amtszeit der im Amt befindlichen Mitglieder des Landesrundfunkausschusses bleibt unberührt. Die Amtszeit der nach Artikel 2 Nr. 15 neu zu wählenden Mitglieder endet mit der Amtszeit der im Amt befindlichen Mitglieder.

Einzelansicht Seitenanfang

Artikel 4
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Bremen, den 3. Februar 1998

Der Senat

Einzelansicht Seitenanfang

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.