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Gesetz über die Rechnungsprüfung in der Freien Hansestadt Bremen vom 20. Dezember 1966

juris-Abkürzung:RechPrG BR
Ausfertigungsdatum:20.12.1966
Gültig ab:29.12.1966
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1966, 221
Gliederungs-Nr:1103-a-1
Gesetz über die Rechnungsprüfung in der Freien Hansestadt Bremen
Vom 20. Dezember 1966

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 7 und 9 geändert, §§ 2, 10, 11 und 14 aufgehoben durch § 119 des Gesetzes vom 25.05.1971 (Brem.GBl. S. 143)

2.

§ 5 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.06.1982 (Brem.GBl. S. 163, Berichtigung Brem.GBl. S. 313)

3.

§ 5 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25.04.1989 (Brem.GBl. S. 201)

4.

§ 12 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 03.03.1998 (Brem.GBl. S. 83)

5.

§ 4 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02.03.1999 (Brem.GBl. S. 33)

6.

§ 9 geändert durch Artikel 1 § 52 des Gesetzes vom 04.12.2001 (Brem.GBl. S. 393)

7.

§ 5 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19.11.2002 (Brem.GBl. S. 545)

8.

§ 5 geändert durch des Gesetz vom 15.04.2008 (Brem.GBl. S. 73)

9.

§ 4 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22.12.2009 (Brem.GBl. 2010 S. 17)

10.

§ 5 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28.02.2023 (Brem.GBl. S. 166, 202)

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