Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe vom 18. Juni 2002

Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe

Veröffentlichungsdatum:24.06.2002 Inkrafttreten01.07.2002
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.07.2002 bis 30.06.2003Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2002, S. 215
Gliederungsnummer:2164-a-4

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: RegSatzV BR 2002
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2164-a-4
juris-Abkürzung:RegSatzV BR 2002
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2164-a-4
Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe
Vom 18. Juni 2002
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.07.2002 bis 30.06.2003

V aufgeh. durch § 2 Satz 2 der Verordnung vom 16. Juni 2003 (Brem. GBl. S. 280)

Einzelansicht Seitenanfang

Aufgrund des § 22 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 6 des Bundessozialhilfegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1994 (BGBl. I S. 646, 2975), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467) geändert worden ist, verordnet der Senat:

Einzelansicht Seitenanfang

§ 1

Die monatlichen Regelsätze der Sozialhilfe werden in folgender Höhe festgesetzt:

1.

für den Haushaltsvorstand

293 EUR

2.

für Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres

 

 

a)

beim Zusammenleben mit einer Person, die allein für die Pflege und Erziehung sorgt

161 EUR

 

b)

in den übrigen Fällen

147 EUR

3.

für Haushaltsangehörige vom Beginn des 8. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

190 EUR

4.

für Haushaltsangehörige vom Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

264 EUR

5.

für Haushaltsangehörige vom Beginn des 19. Lebensjahres an

234 EUR

Einzelansicht Seitenanfang

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Regelsätze vom 19. Juni 2001 (Brem.GBl. S. 206 - 2161-a-4) außer Kraft.

Beschlossen, Bremen den 18. Juni 2002

Der Senat

Einzelansicht Seitenanfang

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.