Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe vom 12. Juni 2007

Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe

Veröffentlichungsdatum:19.06.2007 Inkrafttreten01.07.2007
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.07.2007 bis 30.06.2008Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2007, S. 405
Gliederungsnummer:2161-a-4

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: RegSatzV BR 2007
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2161-a-4
juris-Abkürzung:RegSatzV BR 2007
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2161-a-4
Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe
Vom 12. Juni 2007
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.07.2007 bis 30.06.2008

V aufgeh. durch § 2 Satz 2 der Verordnung vom 10. Juni 2008 (Brem.GBl. S. 152)

Einzelansicht Seitenanfang

Auf Grund des § 28 Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 554) geändert worden ist, verordnet der Senat:

Einzelansicht Seitenanfang

§ 1

Die monatlichen Regelsätze der Sozialhilfe werden in folgender Höhe festgesetzt:

1.

für Haushaltsvorstände und Alleinstehende

 

 

 

347 Euro

2.

für sonstige Haushaltsangehörige

 

 

a)

bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

 

 

208 Euro

 

b)

ab Vollendung des 14. Lebensjahres

 

 

278 Euro

3.

für zusammenlebende Ehegatten oder Lebenspartner

 

 

 

312 Euro

Einzelansicht Seitenanfang

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe vom 7. Dezember 2004 (Brem. GBl. S. 598 - 2161-a-4) außer Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 12. Juni 2007

Der Senat

Einzelansicht Seitenanfang

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.