Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe vom 16. Juni 2009

Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe

Veröffentlichungsdatum:24.06.2009 Inkrafttreten01.07.2009
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.07.2009 bis 31.12.2010Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2009, S. 202
Gliederungsnummer:2161-a-4

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: RegSatzV BR 2009
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2161-a-4
juris-Abkürzung:RegSatzV BR 2009
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2161-a-4
Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe
Vom 16. Juni 2009
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.07.2009 bis 31.12.2010

V aufgeh. durch Artikel 2 i.V.m. Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2012 (Brem.GBl. S. 353)

Einzelansicht Seitenanfang

Aufgrund des § 28 Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2955) geändert worden ist, verordnet der Senat:

Einzelansicht Seitenanfang

§ 1

Die monatlichen Regelsätze der Sozialhilfe werden in folgender Höhe festgesetzt:

1.

für Haushaltsvorstände und Alleinstehende

359 Euro

2.

für sonstige Haushaltsangehörige

 

 

a)

bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres

215 Euro

 

b)

ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

251 Euro

 

c)

ab Beginn des 15. Lebensjahres

287 Euro

3.

für zusammenlebende Ehegatten oder Lebenspartner

323 Euro

Einzelansicht Seitenanfang

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe vom 10. Juni 2008 (Brem.GBl. S. 152 -2161-a-4) außer Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 16. Juni 2009

Der Senat

Einzelansicht Seitenanfang

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.