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Gesetz zu der Vereinbarung über die Ausführung von Vollzugsaufgaben im Sinne von Kapitel XI-2 der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1934 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen) betreffend Seeschiffe

Veröffentlichungsdatum:07.03.2008 Inkrafttreten08.03.2008
Fundstelle Brem.GBl. 2008, S. 44
Gliederungsnummer:205-c-4
Zitiervorschlag: "Gesetz zu der Vereinbarung über die Ausführung von Vollzugsaufgaben im Sinne von Kapitel XI-2 der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1934 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen) betreffend Seeschiffe vom 26. Februar 2008 (Brem.GBl. 2008, S. 44)"

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juris-Abkürzung: SOLASÜbkAVbgG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 205-c-4
juris-Abkürzung:SOLASÜbkAVbgG BR
Ausfertigungsdatum:26.02.2008
Gültig ab:08.03.2008
Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2008, 44
Gliederungs-Nr:205-c-4
Gesetz zu der Vereinbarung über die Ausführung von Vollzugsaufgaben
im Sinne von Kapitel XI-2 der Anlage des Internationalen Übereinkommens
von 1934 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See
(SOLAS-Übereinkommen) betreffend Seeschiffe
Vom 26. Februar 2008
Zum 25.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehend von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

Der am 11. September 2007 in Bonn von der Bundesregierung und am 12. Dezember 2007 in Bremen von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Vereinbarung über die Ausführung von Vollzugsaufgaben im Sinne von Kapitel XI-2 der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen) betreffend Seeschiffe wird zugestimmt. Die Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.

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Artikel 3

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem die Vereinbarung über die Ausführung von Vollzugsaufgaben im Sinne von Kapitel XI-2 der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen) betreffend Seeschiffe gemäß ihrem § 7 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen.

Bremen, den 26. Februar 2008

Der Senat

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