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Gesetz über die Bestätigung der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Senat der Freien Hansestadt Bremen über die Ausübung der schiffahrtpolizeilichen Vollzugsaufgaben

Veröffentlichungsdatum:22.04.1955 Inkrafttreten23.04.1955
Fundstelle Brem.GBl. 1955, S. 59
Gliederungsnummer:205-c-2
Zitiervorschlag: "Gesetz über die Bestätigung der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Senat der Freien Hansestadt Bremen über die Ausübung der schiffahrtpolizeilichen Vollzugsaufgaben vom 12. April 1955 (Brem.GBl. 1955, S. 59)"

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juris-Abkürzung: SchPAufgVbgBestG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 205-c-2
juris-Abkürzung:SchPAufgVbgBestG BR
Ausfertigungsdatum:12.04.1955
Gültig ab:23.04.1955
Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1955, 59
Gliederungs-Nr:205-c-2
Gesetz über die Bestätigung der Vereinbarung zwischen
der Bundesregierung und dem Senat der Freien Hansestadt Bremen
über die Ausübung der schiffahrtpolizeilichen Vollzugsaufgaben
Vom 12. April 1955
Zum 22.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel I

(1) Der am 14. Dezember 1954 in Bonn und am 20. Januar 1955 in Bremen unterzeichneten Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Senat der Freien Hansestadt Bremen über die Ausübung der schiffahrtpolizeilichen Vollzugsaufgaben wird zugestimmt.

(2) Die Vereinbarung wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

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Artikel II

(1) Das Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen gemäß § 11 der Vereinbarung in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntzumachen.

Bekanntgemacht im Auftrage des Senats

Bremen, den 12. April 1955.

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